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ECM-Pflicht – jetzt handeln!

Aktualisiert: 22. Juli 2022

Seit diesem Monat greift die EU-Richtlinie 779/2019. Damit sind Halter und Betreiber von Schienenfahrzeugen verpflichtet, ihre Fahrzeuge einer ECM (Entity in Charge of Maintenance – dt. für die Instandhaltung zuständige Stelle) zuzuweisen.


Für Sie bedeutet dies, dass Sie dem Eisenbahn-Bundesamt die ECM aktiv mitteilen müssen und zudem ein zertifiziertes Instandhaltungs-Managementsystem einrichten und betreiben müssen.


Hierbei sehen Sie sich, neben der organisatorischen Herausforderungen mit verschiedensten Fragen konfrontiert, z.B.:

  • welche Regelwerke gelten für Sie?

  • wie ist mit zugegangenen Bestandsfahrzeugen ohne vollständige Dokumentation umzugehen?

  • an welchen Stellen muss die verpflichtende Common-Safety-Method für das Risikomanagement angewendet werden?

Wir sind seit Aufkommen der ECM-Richtlinie für Güterwagen, also weit vor der aktuellen Verpflichtung für alle Fahrzeuge, ECM-zertifiziert und konnten in zahlreichen Kundenprojekten Expertise im normkonformen Instandhaltungsmanagement aufbauen. Zudem umfasst unser Portfolio die Übernahme der ECM für Fahrzeuge unserer Kunden (Funktion I – IV) als Dienstleistung.


Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf, wenn Sie trotz Verpflichtung noch nicht zertifiziert sind, Sie sich im Zertifizierungsprozess befinden oder sich in fordernden fachspezifischen Fragestellungen wiederfinden und Unterstützung benötigen. Gerne beraten wir Sie in einem ersten unverbindlichen Gespräch.


Ansprechpartner:

Sven Busche

E-Mail: s.busche@reuschling.de

Tel.: 02324 5000-0

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